Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung. sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel-Pension.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hotel-Pension.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung. wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung seitens der Hotel-Pension zustande.
2. Vertragspartner sind die Hote-Pensionl und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hote-Pensionl gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Hotel-Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistunstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Hotel-Pension beschränkt.
1. Die Hotel-Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hotel-Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen der Hotel-Pension an Dritte.
3. Die Übernachtung für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist kostenfrei, vom 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr berechnen wir 50% des Übernachtungspreises, danach werden 100% des Übernachtungspreises fällig.
4. Es sind keine EC- oder Kreditkartenzahlungen möglich!
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Hotel-Pensionl geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hotel-Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Hotel-Pension oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen der Hotel-Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Hotel-Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Hotel-Penaion ausübt. Sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Hotel-Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Der Hote-Pensionl steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Hotel-Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Hotel-Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Hotel-Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Hotel-Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Hotel-Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
-höhere Gewalt oder andere von de rHotel-Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen. z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
-die Hotel-Pension begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hotel-Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Hotel-Pension zuzurechnen ist.
-ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Die Hotel-Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt der Hotel-Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmebereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Hotel-Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hotel-Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Haftung
1. DieHaftung der Hotel-Pension beschränkt sich auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hotel-Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hotel-Pension auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Hotel-Pension Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung der Hotel-Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz für Fahr- oder Motorräder auf dem Gelände der Hotel-Pension, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Hotel-Pension abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet die Hotel-Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Weckaufträge werden von Hotel-Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Hotel-Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Die Zubereitung von Speisen jeglicher Art auf den Zimmern ist aus sicherheitstechnischen Gründen verboten
Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Hotel-Pension.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Weiden/Oberpfalz
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |